Wie können wir helfen?

Aktenzeichen
Wo finde ich mein Aktenzeichen?

PAIR Finance sendet dir in jeder Nachricht das Aktenzeichen deines Falles mit. Du findest dieses rechts oben in der Mail oder auf dem Briefkopf des Anschreibens. Es ist eine 12-stellige Nummer, die mit einer "3" beginnt.

Um deinen Fall stets eindeutig zuordnen zu können, ist die Angabe deines Aktenzeichens sehr wichtig. Denke auch bitte daran, das Aktenzeichen bei einer manuellen Überweisung an uns stets korrekt mit anzugeben.

Bezahlung & Gebühren
Wie kann ich bezahlen?

PAIR Finance bietet dir die Möglichkeit, die offene Rechnung mit verschiedenen Bezahloptionen schnell und sicher zu begleichen. Wir bieten dir in der Schweiz folgende Zahlungsmethoden an:

Apple Pay
Twint
Kreditkarte
Klarna (Sofort)
Post Finance
Manuelle Überweisung
Zahlpause
Ratenzahlung

Du findest den Link zu deiner individuellen Bezahlseite in E-Mails, SMS und WhatsApp-Nachrichten, die du von uns erhältst.

Alternativ kannst du auch durch Eingabe deines Aktenzeichens auf inkassomitherz.ch zu deiner Bezahlseite gelangen.

Ich habe schon bezahlt, wurde aber trotzdem erneut von PAIR Finance kontaktiert.

Nachdem du eine Zahlung vorgenommen hast, kann es in Abhängigkeit von der Bezahlmethode ein paar Tage dauern, bis die Zahlung auf unserem Konto eingeht. Solltest du auch einige Tage nach einer Zahlung von uns noch Nachrichten erhalten, rufe am besten bei uns an oder schreibe uns eine Nachricht unter Angabe deines Aktenzeichens.

Telefon: +41 (0) 44 797 5681 (Mo-Fr: 09.00 - 18.00 Uhr)
E-Mail: customerservice@pairfinance.ch

Solltest du bereits eine Zahlung an deinen Vertragspartner geleistet haben, lasse uns bitte den Zahlungsnachweis (z.B. Screenshot des Überweisungsbelegs) per E-Mail zukommen. Bitte beachte, dass auch bei einer sofortigen Zahlung nach unserer Beauftragung die Verzugskosten angefallen und daher auch zu ersetzen sind.

Ich kann den vollen Betrag nicht auf einmal bezahlen.

Solltest du derzeit nicht in der Lage sein, die offene Rechnung vollständig zu begleichen, kannst du über einen dir zugesandten Link deine individuelle Bezahlseite besuchen oder unsere Payment Page inkassomitherz.ch und eine passenden Lösung (z.B. eine Zahlungspause einen Ratenzahlungsplan) für dich wählen. Alternativ, nimm auf jeden Fall telefonisch oder per Mail Kontakt mit uns auf. PAIR Finance findet in mehr als 97,8% der Fälle individuelle und passende Zahlungsvereinbarungen. Auch für dich!

Woher kommen die zusätzlichen Inkassogebühren?

Gemäss Art. 106 Abs. 1 i.V.m Art. 103 Obligationenrecht darf der Gläubiger einen über Verzugszinsen hinausgehenden Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend machen, wenn er einen grösseren Schaden durch den Zahlungsverzug des Schuldners erlitten hat. Das ist vorliegend der Fall: durch Beauftragung eines Inkassounternehmens mit der Einziehung der Forderung gegen dich sind bei dem Gläubiger Kosten entstanden, die die Verzugszinsen überschreiten.

Die in Rechnung gestellten Inkassokosten richten sich nach den allgemein anerkannten Kostensätzen, die durch den grössten schweizer Inkassoverband, Inkasso Suisse, anhand jahrelanger Erfahrungen bestimmt worden sind. Der Inkassoverband setzt die Höhe der Inkassokosten aufgrund von empirisch erhobenen und wissenschaftlich geprüften Zahlen von vergleichbaren Fällen fest.

Die Anwendung dieser vom Verband festgelegten Kostensätze ist in der Schweiz die typische und angemessene Vorgehensweise bei der Bestimmung von Inkassokosten und erfolgt im Sinne und Interesse aller Beteiligten.

Kann ich auch direkt an den Gläubiger/Vertragspartner bezahlen?

Deine offene Forderung ist uns von deinem Vertragspartner zur Einziehung übergeben worden, so dass wir nun der direkte Ansprechpartner für deine Forderung sind. Daher ist es sehr wichtig, dass deine Zahlung bei uns eingeht. So ist eine effiziente und für dich verlässliche Bearbeitung deines Falles zu gewährleisten und dein Fall kann wirksam geschlossen werden.

Unbekannte Rechnung
Die Rechnung sagt mir nichts. Da habe ich nicht bestellt. Was kann ich tun?

Bitte ignoriere unsere Kontaktaufnahme trotzdem nicht. Gerne kannst du uns eine Mail senden oder am Telefon die Situation besprechen und damit weitere Erinnerungen und Kosten vermeiden. Wir klären den Vorgang mit dem Vertragspartner und stoppen das Verfahren selbstverständlich, wenn sich herausstellt, dass unsere Zahlungsaufforderungen nicht berechtigt sind.

Sollte dir der Vertragspartner nicht bekannt sein, kann die Forderung trotzdem berechtigt sein, etwa wenn du im Rahmen deiner Bestellung bei einem Shop die Leistungen eines sogenannten Zahlungsdienstleisters in Anspruch genommen hast. Dieser Dienstleister, der etwa die Bezahlung per Rechnung ermöglicht hat, ist dein rechtmässiger Vertragspartner und darf nun die Zahlung von dir erwarten.

Wenn dir auch nach eingehender Prüfung nicht klar ist, warum diese Forderung besteht und du auch die zu Grunde liegende Bestellung oder Dienstleistung nie erhalten hast, prüfe bitte auch, ob deine Daten eventuell missbräuchlich genutzt wurden. Mehr dazu z.B. auf der Website des Bundesamts für Cybersecurity. Wichtig ist: Nimm auf jeden Fall Kontakt auf, wir helfen dir!

Inkassoprozess
Wie läuft ein Inkassoprozess in der Schweiz ab?

Das Unternehmen, bei dem du eine offene Forderung hast, hat PAIR Finance zur Wahrung seiner Interessen und zur Vereinbarung einer Zahlungslösung für die offene Forderung im aussergerichtlichen, gerichtlichen und nachgerichtlichen Verfahren beauftragt. Wir sind bestrebt, im aussergerichtlichen Verfahren mit dir eine passende Zahlungslösung zu finden. Ebenfalls wollen wir die Kosten des Prozesses für dich so gering wie möglich halten. Hierzu solltest du immer, auch bei Einwänden von deiner Seite, den Kontakt zu uns per Mail oder Telefon suchen. Dies ermöglicht dir und uns, Fragen schnellstmöglich zu klären, bevor weitere Kosten z.B. für Gerichtsaufwendungen entstehen.

Das Betreibungsverfahren

Sollten wir trotz aller Bemühungen nicht zu einer gemeinsamen Lösung im aussergerichtlichen Verfahren gefunden haben, folgt das Betreibungsverfahren. Hierbei beantragt PAIR Finance bei dem zuständigen Betreibungsamt den Erlass eines Zahlungsbefehls gegen den Schuldner. Dieser wird daraufhin postalisch vom Betreibungsamt zugestellt. Hierfür fallen zusätzliche Kosten wie Verfahrensgebühren an. Der Schuldner oder die Schuldnerin hat nun zehn Tage, einen Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl zu erheben. Sollte der Rechtsvorschlag ohne sachliche Gründe erhoben werden, kann dies die Kosten wegen des anschliessenden Rechtsstreites im weiteren Verlauf deutlich erhöhen. Der Schuldner kann allerdings auch die offene Forderung vollständig begleichen, und damit das Verfahren beenden. Falls nach zehn Tagen weder eine vollständige Zahlung erfolgt, noch ein Rechtsvorschlag eingelegt worden ist, wird auf weiteren Antrag die Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Das nachgerichtliche Verfahren

Der Zahlungsbefehl ermöglicht dem Gläubiger die Beauftragung des Betreibungsamtes mit der Pfändung durch Stellung eines Fortsetzungsbegehrens. In der Betreibung auf Pfändung kündigt das Betreibungsamt dem Schuldner die Pfändung an und vollzieht diese, indem die Vermögenswerte des Schuldners geschätzt und in der Pfändungsurkunde aufgeführt werden. Damit wird dem Schuldner bei Strafandrohung verboten, über die gepfändeten Vermögenswerte zu verfügen.
Frühestens einen Monat und spätestens ein Jahr nach der Pfändung kann der Gläubiger das Verwertungsbegehren stellen. Die Verwertung erfolgt in der Regel durch öffentliche Versteigerung. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten unter den pfändenden Gläubigern verteilt.
Sollte zu diesem Zeitpunkt kein Vermögen bestehen, das eine Begleichung des offenen Betrags ermöglicht, wird ein Verlustschein für den Gläubiger erstellt. Der Gläubiger hat dann insgesamt 20 Jahre die Möglichkeit, erneut Vollstreckungsmassnahmen in das Vermögen des Schuldners zu beantragen und durchzuführen. Diese weiteren Massnahmen durch Betreibungsämter sind mit Mehrkosten verbunden, die alle vom Schuldner erstattet werden müssen. Lass es nicht so weit kommen.

Kostenentwicklung im gesamten Mahn- und Inkassoverfahren

Durch eine verspätete Zahlung entstehen Unternehmen verschiedene Kosten. Gemäss Art. 106 Abs. 1 i.V.m. Art. 103 Obligationenrecht hat der Gläubiger der Rechnung einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm durch den Zahlungsverzug entstanden ist. Dazu zählen auch Kosten die z.B. durch die Beauftragung von spezialisierten Partner*innen wie Anwält*innen oder Inkassogesellschaften entstehen. In der Schweiz richten sich seriöse Inkassounternehmen an die Vorgaben des Verbandes Inkasso Suisse, welche maximale Kostensätze anhand wissenschaftlicher Studien sowie jahrelanger Praxis festsetzen.
Auch wenn PAIR Finance durch optimierte Prozesse und eine für den Schuldner möglichst effiziente Kommunikation die Kosten so gering wie möglich hält, führt eine verzögerte Einigung im Prozess zu deutlich ansteigenden Kosten für den Schuldner.

Beschwerde
Wo kann ich eine Beschwerde einreichen?

Schade, dass du mit unserem Service nicht zufrieden bist. Unser Team gibt jeden Tag alles, um Inkasso für Konsument*innen und Unternehmen einfach zu machen. Auf dieser Seite kannst du eine Beschwerde einreichen.

Sicherheit & Datenschutz
Woher hat PAIR Finance meine Daten?

Wenn du von uns kontaktiert worden bist, dann haben wir als Inkassodienstleister von einem Unternehmen den Auftrag erhalten, mit dir zusammen eine Lösung für eine offene Zahlung zu finden. Diese Zahlung hättest du ursprünglich an dieses Unternehmen leisten müssen, weil du dort einen Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag abgeschlossen hast oder hattest.

Damit wir dich an die offene Forderung erinnern und eine einvernehmliche Rückzahlung ermöglichen können, müssen wir dich natürlich kontaktieren können. Daher darf und muss unser Auftraggeber deine personenbezogenen Daten, wie etwa deinen Namen und deine Anschrift, die Grundlage und Höhe der Forderung, etc., an uns weitergeben. Nur mit diesen Daten ist es uns überhaupt möglich, an dich heranzutreten und die Forderung geltend zu machen.

Weiter kann es so sein, dass wir in Bezug auf eine Forderung nicht dir gegenüber, sondern gegenüber einer dritten Person vermitteln sollen und wir dich in diesem Zusammenhang kontaktieren. Dies kann der Fall sein, wenn du als Beistand bestellt oder aufgrund deiner anwaltlichen Tätigkeit mandatiert wurdest. In diesen Fällen werden deine Kontaktdaten zur Forderungsakte als Korrespondenzadresse gespeichert und du erhältst ebenfalls Informationen zur Bearbeitung deiner Personendaten nach Art. 19 DSG durch das Inkassounternehmen.

Welche Daten darf PAIR Finance verarbeiten?

PAIR Finance darf als Inkassodienstleister grundsätzlich all jene Daten verarbeiten, die erforderlich sind, um eine Forderung einzuziehen. Hierzu bedarf es regelmässig Daten zur Person des Forderungsschuldners, also z.B. Name, Anschrift und Telefonnummer sowie zur beizutreibenden Forderung, also insbesondere Grund der Forderung, Höhe und Fälligkeit.

Weiter darf PAIR Finance aber auch selbst Informationen ermitteln, speichern und nutzen, wenn dies für die Bearbeitung des jeweiligen Falles notwendig ist. Dies umfasst insbesondere das Einholen von Bonitätsauskünften, die Ermittlung von Adressen und anderer zum Bewerten der Forderung erforderlicher Daten.

Warum verarbeitet PAIR Finance meine Daten ohne meine Einwilligung?

Es steht jedem Unternehmen frei, sich in Bezug auf eine – wenn auch nur vermeintliche – offene Forderung der Hilfe eines Rechtsanwalts oder eines Inkassounternehmens zu bedienen. In Fällen einer offenen, gegebenenfalls auch bestrittenen Forderung darf und muss ein Unternehmen Personendaten, insbesondere Namen und Anschrift, den Forderungsgrund, die Höhe und die Fälligkeit der Forderung, an PAIR Finance weitergeben. Denn nur mit diesen Daten ist es uns überhaupt möglich, mit dir in Kontakt zu treten und eine Lösung für eine offene Forderung anzubieten.

Eine Einwilligung für die Datenweitergabe an einen Rechtsdienstleister ist nicht erforderlich. Die Tätigkeit von PAIR Finance ist datenschutzrechtlich durch die gesetzlichen Tatbestände der Art. 31 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe 2 DSG (Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung, Datenverarbeitung aufgrund überwiegenden Interesses) erlaubt.

Ist PAIR Finance dazu verpflichtet, meine Daten zu löschen?

Du hast als sogenannte „betroffene Person“ ein Recht auf Löschung deiner personenbezogenen Daten aus Art. 32 Abs. 2 Buchstabe c DSG unter den dort genannten Voraussetzungen. Dieses Recht wird von PAIR Finance, genauso wie die weiteren Rechte aus der DSG, sehr ernst genommen. Wir haben daher ein Sperr- und Löschkonzept für sämtliche von uns verarbeiteten Daten entwickelt.

Der Gesetzgeber hat aber auch berücksichtigt, dass es für die Zwecke einer Geltendmachung von offenen Forderungen nicht in jedem Fall auf das Einverständnis des Gegenüber ankommen kann. Daher besteht ein Recht auf Löschung von Daten dann nicht, wenn ein Unternehmen deine Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen verarbeitet (überwiegendes Interesse gem. Art. 31 Abs. 1 DSG). Personendaten dürfen daher weiter gespeichert bleiben, solange noch offene Forderungen bestehen und im Rahmen der Inkassotätigkeit bearbeitet werden. Nach Einstellung des Inkassoverfahrens sind die Daten zur Erfüllung des Inkassoverfahrens nicht mehr erforderlich und wären prinzipiell zu löschen.

An die Stelle einer Löschung tritt jedoch eine eingeschränkte Bearbeitung, wenn gesetzliche, satzungsmässige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen einer Löschung entgegenstehen (Art. 31 Abs. 1 DSG)). Personendaten müssen natürlich auch aufgrund handels- oder steuerrechtlicher Vorschriften weiter aufbewahrt werden; dies erfolgt jedoch dann nur für diesen Zweck. Diese Fristen können unterschiedlich sein. Der Art. 958f Obligationenrecht sieht Löschungsfristen von bis zu 10 Jahren vor.

Ich möchte Widerspruch gegen die Verarbeitung meiner Daten einlegen.

Der Widerspruch gegen die Bearbeitung von Daten setzt voraus, dass du gegenüber PAIR Finance konkrete Gründe geltend machst, die sich aus deiner besonderen Situation ergeben. Das bedeutet, dass du vortragen musst, dass und warum es sich in deinem besonderen Fall um eine atypische Konstellation handelt, die deinen Interessen ein besonders Gewicht verleiht. Nicht ausreichend ist z.B. das Bestreiten der Forderung („Ich habe keinen Vertrag abgeschlossen“) oder die Mitteilung, dass die Leistung des Gläubigers fehlerhaft war oder nicht erfolgt ist.

Der Widerspruch greift allerdings nicht, wenn die Verarbeitung der Daten der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. In den im Rahmen von Inkassovorgängen typischen Fallkonstellationen (Beitreibung von offenen Forderungen) wird Ihr Widerspruch gegen unsere Datenbearbeitung daher letztlich ins Leere gehen. Wie sonst sollte es auch möglich sein, Forderungen einzuziehen, wenn die Bearbeitung der Information dazu verhindert werden könnte. Eigentlich logisch.

Bonität & Crif
Warum hat PAIR Finance eine Bonitätsauskunft über mich eingeholt?

PAIR Finance darf grundsätzlich Bonitätsdaten bei Wirtschaftsauskunfteien auf der Grundlage von Art. 31 Abs. 1 DSG abfragen, wenn ein überwiegendes Interesse an dieser Datenerhebung vorliegt. Ein solches Interesse ist von unserer Seite z. B. dann zu bejahen, wenn eine Entscheidung über die Einleitung von weiteren Massnahmen mit einem finanziellen Ausfallrisiko – auch in Bezug auf die entstehenden Inkassokosten – verbunden ist.

Weiter informieren Auskunfteien auch über aktuelle Adressdaten. PAIR Finance recherchiert daher gegebenenfalls auch Adressdaten bei Auskunfteien, da diese Informationen zu einem Bruchteil der Kosten einer Einwohnermeldeanfrage erteilen – diese ist bereits aus dem Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht zu berücksichtigen.

Meldet PAIR Finance meinen Schuldenfall bei der Crif?

Die Einmeldung von unbezahlten Forderungen in eine Wirtschaftsauskunftei, wie die Crif AG, ist unter den Voraussetzungen des Art. 31 Abs. 1, Art. 31 Abs. 2 Buchstabe c DSG möglich. Dies ist zum Beispiel dann erlaubt, wenn die Forderung von dir anerkannt wird oder sie etwa im Rahmen eines Betreibungsverfahren tituliert wurde.

Es gibt folgende Voraussetzungen für die Einmeldung bei Crif AG in der Schweiz:

  1. Es handelt sich weder um besonders schützenswerte Personendaten noch um ein Profiling mit hohem Risiko.
  2. Die Daten werden Dritten nur bekanntgegeben, wenn diese die Daten für den Abschluss oder die Abwicklung eines Vertrags mit der betroffenen Person benötigen.
  3. Die Daten sind nicht älter als zehn Jahre.
  4. Die betroffene Person ist volljährig.
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Unser Customer Support Team hilft dir gerne weiter!
Bitte denke daran, dein Aktenzeichen zu nennen. i
Schreibe eine E-Mail an:
customerservice@pairfinance.ch
Rufe uns an (Mo.–Fr.: 09–18 Uhr):
+41 44 797 56 81 (Deutsch)+41 44 797 57 02 (Français)

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