Deutschland

Wie können wir helfen?

Aktenzeichen
Wo finde ich mein Aktenzeichen?

PAIR Finance sendet dir in jeder Nachricht das Aktenzeichen deines Falles mit. Du findest dieses rechts oben in der E-Mail oder auf dem Briefkopf des Anschreibens. Es ist eine 12- stellige Nummer, die mit einer "1" beginnt.

Um deinen Fall stets eindeutig zuordnen zu können, ist die Angabe deines Aktenzeichens sehr wichtig. Denke auch bitte daran, das Aktenzeichen bei einer manuellen Überweisung an uns stets korrekt mit anzugeben.

Bezahlung & Gebühren
Wie kann ich bezahlen?

PAIR Finance bietet dir die Möglichkeit, die offene Rechnung mit verschiedenen Bezahloptionen schnell und sicher zu begleichen. Wir bieten dir folgende Zahlungsmethoden an:

Paypal
Apple Pay
Klarna (Sofort)
Kreditkarte
Clevertronic
Open Banking (Pay by Bank)
Manuelle Überweisung
Zahlpause
Ratenzahlung
Barzahlen

Du findest den Link zu deiner individuellen Bezahlseite in E-Mails, SMS und WhatsApp-Nachrichten, die du von uns erhältst. Alternativ kannst du auch durch Eingabe deines Aktenzeichens auf inkassomitherz.de zu deiner individuellen Bezahlseite gelangen.

Ich habe schon bezahlt, wurde aber trotzdem erneut von PAIR Finance kontaktiert.

Nachdem du eine Zahlung vorgenommen hast, kann es in Abhängigkeit von der Bezahlmethode ein paar Tage dauern, bis die Zahlung auf unserem Konto eingeht. Solltest du auch einige Tage nach einer Zahlung von uns noch Nachrichten erhalten, rufe am besten bei uns an oder schreibe uns eine Nachricht unter Angabe deines Aktenzeichens.

Telefon: +49 (0) 30 340 602 950 (Mo-Fr: 09.00 - 18.00 Uhr)
E-Mail: kundenservice@pairfinance.de

Solltest du bereits eine Zahlung an deinen Vertragspartner geleistet haben, lasse uns bitte den Zahlungsnachweis (z.B. Screenshot des Überweisungsbelegs) per E-Mail zukommen. Bitte beachte, dass auch bei einer sofortigen Zahlung nach unserer Beauftragung die Verzugskosten in Höhe der Kosten unserer Beauftragung bei unserer Auftraggeberin (Inkassokosten) angefallen und daher auch zu ersetzen sind.

Ich kann den vollen Betrag nicht auf einmal bezahlen.

Solltest du derzeit nicht in der Lage sein, die offene Rechnung vollständig zu begleichen, kannst du über einen dir zugesandten Link deine individuelle Bezahlseite oder inkassomitherz.de besuchen und eine passenden Lösung (z.B. eine Zahlungspause einen Ratenzahlungsplan) für dich wählen. Alternativ, nimm auf jeden Fall telefonisch oder per Mail Kontakt mit uns auf. PAIR Finance findet in mehr als 97,8% der Fälle eine individuelle und passende Zahlungsvereinbarungen. Auch für dich!

Woher kommen die zusätzlichen Inkassokosten?

Wenn du eine Ware oder Dienstleistung bestellt hast (z.B. etwas gekauft hast oder eine Versicherung abgeschlossen hast), du die Rechnung (bzw. eine in einem Dauerschuldverhältnis erstellte Rechnung) nicht pünktlich und ggf. auch nach Mahnungen des Unternehmens nicht bezahlt oder hast, kommst du in Verzug.

Nach Eintritt des Verzugs ist dein Vertragspartner (z.B. Verkäufer der von dir bestellten Ware) so zu stellen, als wenn Du rechtzeitig bezahlt hättest. Der Schaden, der ihm durch die bisherige Nichtzahlung entstanden ist, ist in der gesetzlich vorgegebenen Höhe zu erstatten. Das ergibt sich aus §§ 280, 286 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) i.V.m. § 13e des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

Befindest du dich mit der Bezahlung einer Forderung in Verzug, ist der Verzugsschaden von dir zu erstatten. Inkassokosten fallen ab unserer Beauftragung an. Zudem können weitere Kosten auf dich zukommen, wenn Du eine Ratenzahlungsvereinbarung mit uns abschließen möchtest. Hier wirst du vor dem Abschluss aber auf die auf dich zukommenden Kosten zuvor hingewiesen. Weitere Kosten – neben den Kosten für unsere außergerichtliche Tätigkeit – können gemäß unserem Auftrag vor allem in folgenden Fällen entstehen:

Wenn wir das gerichtliche Mahnverfahren (GMV) oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Letztere können aber nur anfallen, wenn es innerhalb des gerichtlichen Mahnverfahrens oder in einem streitigen Verfahren vor einem/einer Richter*in zu einer sogenannten Titulierung (mit Vollstreckungsbescheid, Beschluss oder Urteil) der offenen Forderung gekommen ist. Der Titel kann erst Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sein (mittels Vollstreckungsauftrag oder Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses). Zu den erstattungsfähigen Kosten können weiterhin z.B. auch Mahnspesen der Auftraggeberin und Adressermittlungskosten gehören.

Damit dir Kosten erspart bleiben, versuchen wir mit dir aber so früh wie möglich eine Lösung für die Begleichung der noch offenen Forderung mit dir zu finden. Wenn du die offene Forderung nicht auf einmal begleichen kannst, stehen dir die verschiedenen Zahlmethoden von PAIR Finance auf inkassomitherz.de zur verfügung.

Die Höhe der Inkassokosten stellt übrigens die Höhe der Inkassovergütung dar, die die Auftraggeberin, die PAIR Finance mit der Forderungseinziehung beauftragt hat, begleichen muss.

PAIR Finance verlangt für seine Dienstleistungen eine Vergütung von seinen Auftraggeberinnen. In Deutschland entspricht sie der Vergütung, die einem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zustehen würde.

Dem/der Auftraggeber*in steht auch nur in dieser Höhe ein Erstattungsanspruch in Bezug auf die Inkassokosten gegenüber des/der Schuldner*in zu (§ 13e RDG i.V. mit den Regelungen des RVG, insbesondere denen aus dem Vergütungsverzeichnis, Anlage 1 des RVG) – aufgrund der verspäteten, noch nicht geleisteten Zahlung (Verzug). Den Erstattungsanspruch in Höhe des Verzugsschadens macht PAIR Finance für den Mandanten gegenüber dem/der Schuldner*in der Forderung geltend.

Der/die Auftraggeber*in ist bei Beauftragung von PAIR Finance noch nicht verpflichtet, die Vergütung zu begleichen. Erst nach allen vertragsgemäßen Bemühungen von PAIR Finance, die Zahlung für die Auftraggeberin zu erreichen, kommt es zur Ausgleichspflicht der Auftraggeberin. Nach dem Gesetz ist es der Auftraggeberin erlaubt, statt der Zahlung den Erstattungsanspruch in Höhe der Inkassokosten an PAIR Finance als Ausgleich für dessen Bemühungen abzutreten (sog. Abtretung an Erfüllung statt).

Kann ich auch direkt an den Gläubiger/Vertragspartner bezahlen?

Deine offene Forderung ist uns zur Einziehung übergeben worden, so dass wir nun der direkte Ansprechpartner im Bezug auf deine Forderung sind. Daher ist es sehr wichtig, dass deine Zahlung bei uns eingeht. So ist eine effiziente und für dich verlässliche Bearbeitung deines Falles zu gewährleisten und dein Fall kann wirksam geklärt werden.

Bitte beachte: Eine Zahlung an deinen Vertragspartner, obwohl wir schon beauftragt sind, führt nicht dazu, dass die angefallenen Verzugskosten nicht erstattet werden müssen.

Unbekannte Forderung
Die Forderung sagt mir nichts. Da habe ich nicht bestellt. Was kann ich tun?

Bitte ignoriere unsere Kontaktaufnahme trotzdem nicht. Gerne kannst du uns eine E-Mail senden oder am Telefon die Situation mit unserem Kundenservice besprechen und damit weitere Erinnerungen vermeiden. Wir klären den Vorgang mit dem/der Auftraggeber*in und stoppen das Verfahren selbstverständlich, wenn sich herausstellt, dass sich die Geltendmachung gegenüber dir erledigt hat.

Sollte dir der/die Auftraggeber*in nicht bekannt sein, kann die Forderung trotzdem berechtigt sein, etwa wenn du im Rahmen deiner Bestellung bei einem Shop die Leistungen eines sogenannten Zahlungsdienstleisters in Anspruch genommen hast. Dieser Dienstleister, der etwa die Bezahlung per Rechnung ermöglicht hat, ist nach deiner Bestellung Forderungsinhaber geworden, ist unserer/unsere Auftraggeber*in und darf nun die Zahlung von dir erwarten. Wenn du mit den Angaben auf unserer Zahlungsaufforderung nicht weiter kommst und die Forderung nicht zuordnen kannst, kannst Du weitere Informationen z.B. zur “Ursprungsgläubigerin” (deinem Vertragspartner) auch bei uns anfragen.

Wenn dir auch nach eingehender Prüfung nicht klar ist, warum diese Forderung besteht und du auch die zu Grunde liegende Bestellung oder Dienstleistung nie erhalten hast, prüfe bitte auch, ob deine Daten eventuell missbräuchlich genutzt wurden. Mehr dazu z.B. auf der Website des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Wichtig ist: Nimm auf jeden Fall Kontakt auf, wir helfen dir gerne!

Inkassoprozess
Wie läuft ein Inkassoprozess in Deutschland ab?

Das Unternehmen, bei dem du eine offene Forderung hast, hat PAIR Finance zur Wahrung seiner Interessen mit der Forderungseinziehung, inklusive ggf. einer Vereinbarung einer Zahlungslösung in Bezug auf die offene Forderung im außergerichtlichen, gerichtlichen und nachgerichtlichen Verfahren beauftragt. Wir sind bestrebt, mit dir zu der offenen Forderung die Lösung zu finden, die am besten für dich passt.

Ebenfalls möchten der/die Auftraggeber*in und wir die Kosten des Prozesses für dich so gering wie möglich halten. Hierzu solltest du immer, auch bei Einwänden von deiner Seite, den Kontakt zu uns per E-Mail oder Telefon suchen. Dies ermöglicht dir und uns, Fragen schnellstmöglich zu klären, bevor weitere Kosten durch die Einleitung weiterer Maßnahmen entstehen können.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Sollten wir trotz aller Bemühungen nicht zu einer gemeinsamen Lösung im außergerichtlichen Verfahren gefunden haben, kann das gerichtliche Mahnverfahren von uns eingeleitet werden. Hierbei beantragt PAIR Finance gemäß Inkassoauftrag bei dem zuständigen Mahngericht den Erlass eines Mahnbescheids gegen den/die Schuldner*in. Der Mahnbescheid wird daraufhin postalisch vom Gericht zugestellt. Hierfür fallen Gerichtsgebühren, sowie zusätzliche Kosten durch unsere Bearbeitung an, die als Verzugsschaden zu erstatten sind. Der/die Schuldner*in hat nun zwei Wochen Zeit, einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu erheben. Begründet werden muss der Widerspruch nicht. Sollte der Widerspruch aber ohne sachliche, den Widerspruch rechtfertigende Gründe erhoben werden, kann dies die Kosten in einem folgendenanschließenden streitigen Verfahren vor Gericht (einem/einer Richter*in) im weiteren Verlauf für den/die Schuldner*in deutlich erhöhen. Der/Die Schuldner*in kann allerdings auch innerhalb dieser zwei Wochen die offene Forderung vollständig begleichen und damit das Verfahren beenden. Falls nach zwei Wochen weder eine vollständige Zahlung erfolgt, noch ein Widerspruch eingelegt worden ist, wird auf weiteren Antrag ein Vollstreckungsbescheid erlassen (gegen diesen besteht auch noch die Möglichkeit des Einspruchs, für den sinngemäß die gleichen Ausführungen gelten wie für den Widerspruch). Der Vollstreckungsbescheid bildet die Grundlage für die mögliche weitere Zwangsvollstreckung. Die mit dem Vollstreckungsbescheid (oder im streitigen Verfahren mit Beschluss oder Urteil) titulierte Forderung unterliegt der 30-jährigen Verjährungsfrist.

Das nachgerichtliche Verfahren

Der Vollstreckungsbescheid ermöglicht der Gläubigerin die Beauftragung von Vollstreckungsmaßnahmen, z.B. mittels Vollstreckungsauftrag oder auch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zur z.B. Kontopfändung). Wurde ein Vollstreckungsauftrag gestellt, wird der/die zuständige Gerichtsvollzieher*in die Anträge gemäß unserer Vorgaben ausführen. Z.B. kann zunächst eine Vermögensauskunft von dem/der Schuldner*in eingeholt werden, in welcher alle ihm/ihr gehörenden Vermögensgegenstände sowie zustehende Zahlungen, wie Lohn- und Gehaltsansprüche anzugeben sind. Auch können z.B. sogenannte Drittauskünfte über den/die Gerichtsvollzieher*in eingeholt werden, durch die z.B. alle Bankverbindungen des/der Schuldner*in für die Einleitung weiterer gesetzlich zulässiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen möglich gemacht werden kann. Jede beantragte Zwangsvollstreckungsmaßnahme verursacht weitere Kosten, die – aufgrund bereits erfolgter Titulierung – gemäß Prüfung des/der Gerichtsvollzieher*in von dem/der Schuldner*in zu tragen sind.

Jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme lässt die Verjährungsfrist neu beginnen. Das heißt, wenn eine Forderung gegen dich tituliert worden ist, kann der Forderungsinhaber selbst oder z.B. durch einen Inkassodienstleister wie uns, sehr lange in regelmäßigen Abständen die Begleichung seiner Forderung mittels staatlicher Hilfe fordern und einziehen.

Lass es nicht so weit kommen. Unserer Auftraggeberin und uns ist es wichtig, die Angelegenheit entsprechend der vorliegenden Verhältnisse so unkompliziert wie möglich zu klären – im (Kosten-)Interesse aller!

Beschwerde
Wo kann ich eine Beschwerde einreichen?

Schade, dass du mit unserem Service nicht zufrieden bist. Unser Team gibt jeden Tag alles, um Inkasso für Verbraucher*innen und Unternehmen einfach zu machen. Auf dieser Seite kannst du eine Beschwerde einreichen.

Sicherheit & Datenschutz
Woran erkenne ich, dass ein Inkassounternehmen seriös ist?

Zum einen muss sich jeder Inkassodienstleister in Deutschland als Rechtsdienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem örtlichen Landes- oder Oberlandesgericht, registrieren und im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. Die Zulassung als registrierter Rechtsdienstleister ist u.a. an die Eignung, Zuverlässigkeit sowie theoretische und praktische Sachkunde der handelnden Personen im Unternehmen gebunden. Du kannst diese Zulassung jederzeit im Internet im Rechtsdienstleistungsregister überprüfen. Auch uns findest Du selbstverständlich dort!

Zum anderen hat sich die Mehrzahl der deutschen Inkassounternehmen im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) organisiert. Der BDIU stellt hohe Anforderungen an alle Mitglieder hinsichtlich rechtmäßigem Verhalten und Seriosität sowie Transparenz im Umgang mit Verbraucher*innen. Weitere Infos und alle Mitglieder des Verbandes findest du unter www.inkasso.de.

Ist PAIR Finance nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registriert?

Ja, PAIR Finance ist in Deutschland nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registriert. Diese Informationen findest du auch im Rechtsdienstleistungsregister. Wir sind darüber hinaus ein aktives Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU).

Woher hat PAIR Finance meine Daten?

Wenn du von uns kontaktiert worden bist, dann haben wir als Inkassodienstleister von einem Unternehmen den Auftrag erhalten, mit dir zusammen eine Lösung für eine offene Zahlung zu finden. Diese Zahlung hättest du ursprünglich an dieses Unternehmen bzw. den ursprünglichen Forderungsinhaber, mit dem du einen Vertrag abgeschlossen hast, leisten müssen.

Damit wir dich an die offene Forderung erinnern und eine einvernehmliche Rückzahlung ermöglichen können, müssen wir dich natürlich kontaktieren können. Daher darf und muss der/die Auftraggeber*in deine personenbezogenen Daten, wie etwa deinen Namen und deine Kontaktdaten, die Grundlage und Höhe der geltend gemachten Forderung, etc., an uns weitergeben. Nur mit diesen Daten ist es uns überhaupt möglich, an dich heranzutreten und die Forderung geltend zu machen. Zudem benötigen wir diese Daten, da wir aufgrund berufsrechtlicher Vorgaben dir auch die Forderung so transparent wie möglich darlegen können.

Weiter kann es so sein, dass wir in Bezug auf eine Forderung nicht dir gegenüber, sondern gegenüber einer dritten Person vermitteln sollen und wir dich in diesem Zusammenhang kontaktieren. Dies kann der Fall sein, wenn du als bevollmächtigte/r Verteter*in oder Betreuer*in bestellt oder aufgrund deiner anwaltlichen Tätigkeit mandatiert wurdest. In diesen Fällen werden deine Kontaktdaten zur Forderungsakte als Korrespondenzadresse gespeichert und du kannst ebenfalls Informationen zur Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten erhalten.

Welche Daten darf PAIR Finance verarbeiten?

PAIR Finance darf als registrierter Inkassodienstleister grundsätzlich all jene Daten verarbeiten, die erforderlich sind, um eine Forderung gemäß Inkassoauftrag des/der jeweiligen Auftraggeber*in einzuziehen. Hierzu bedarf es regelmäßig Daten zur Person des/der Forderungsschuldner*in, also z.B. Name, Kontaktdaten sowie Angaben zur einzuziehenden Forderung, also insbesondere Grund der Forderung, Höhe und Fälligkeit.

Weiter darf PAIR Finance aber auch selbst Informationen ermitteln, speichern und nutzen, wenn dies für die Bearbeitung des jeweiligen Falles bzw. zum Forderungsmanagement notwendig ist. Dies umfasst z.B. das Einholen von Bonitätsauskünften und die Ermittlung von Adressen.

Warum verarbeitet PAIR Finance meine Daten ohne meine Einwilligung?

Es steht jedem Unternehmen frei, sich in Bezug auf eine – wenn auch nur vermeintliche – offene Forderung der Hilfe eines Rechtsanwalts oder eines Inkassodienstleisters zu bedienen. In Fällen einer offenen Forderung darf und muss ein Unternehmen personenbezogene Daten, insbesondere Namen und Kontaktdaten, den Forderungsgrund, die Höhe und die Fälligkeit der Forderung an PAIR Finance weitergeben. Denn nur mit diesen Daten ist es uns überhaupt möglich, mit dir in Kontakt zu treten und eine Lösung für eine offene Forderung anzubieten.

Eine Einwilligung für die Datenweitergabe für die Datenübermittlungen und die weitere Verarbeitung durch uns ist nicht erforderlich. Die Tätigkeit von PAIR Finance ist datenschutzrechtlich durch die gesetzlichen Tatbestände der Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) und f) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung, Datenverarbeitung aufgrund berechtigten Interesses) erlaubt. Zudem gibt es – je nach Verfahrensstand bei uns – weitere Rechtsgrundlagen für die erforderlichen Datenverarbeitungen, u.a. auch aus gesetzlichen Aufbewahrungsvorgaben heraus.

Ist PAIR Finance dazu verpflichtet, meine Daten zu löschen?

Du hast als sogenannte „betroffene Person“ ein Recht auf Löschung deiner personenbezogenen Daten aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO unter den dort genannten Voraussetzungen. Dieses Recht wird von PAIR Finance, genauso wie die weiteren Rechte aus der DSGVO, sehr ernst genommen. Wir prüfen die einzelnen diesbezüglichen Begehren und handeln entsprechend unseres Sperr- und Löschkonzepts.

Der Gesetzgeber hat aber auch berücksichtigt, dass es für die Zwecke einer Geltendmachung von offenen Forderungen nicht in jedem Fall auf das Einverständnis des Gegenüber in Bezug auf Datenverarbeitungen ankommen kann. Daher besteht ein Recht auf Löschung von Daten dann nicht, wenn ein Unternehmen deine Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen verarbeitet. Dies ergibt sich aus Art. 17 Abs. 3 Buchstabe e) DSGVO. Personenbezogene Daten dürfen daher weiter gespeichert bleiben, solange noch offene Forderungen bestehen und im Rahmen der Inkassotätigkeit bearbeitet werden. Nach Beendigung des Inkassoverfahrens sind die Daten zur Erfüllung des Vertrags nicht mehr erforderlich. Die Erforderlichkeit der weiteren Datenspeicherung besteht aber grundsätzlich darin, dass noch gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachgekommen werden muss.

Nichtsdestotrotz werden nach Beendigung des Inkassoverfahrens die Daten nur noch eingeschränkt (“gesperrt”) verarbeitet und nur für die Dauer der jeweils gesetzlich relevanten Aufbewahrungsfrist. Die Abgabenordnung (AO) bzw. das Handelsgesetzbuch (HGB) sehen Löschungsfristen von bis zu 10 Jahren vor. Sofern Daten zur Erfüllung dieser höchsten Aufbewahrungsvorgabe nicht benötigt werden, werden sie bereits zuvor gelöscht. Das entspricht den Vorgaben des Art. 17 Abs. 3 Buchstabe b) DSGVO i.V.m. § 35 Abs. 3 des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Ich möchte Widerspruch gegen die Verarbeitung meiner Daten einlegen.

Die Ausübung des Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung von Daten auf Grundlage einer Interessensabwägung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO) gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO setzt voraus, dass du gegenüber PAIR Finance konkrete Gründe geltend machst, die sich aus deiner besonderen Situation ergeben. Das bedeutet, dass du vortragen musst, dass und warum es sich in deinem besonderen Fall um eine atypische Konstellation handelt, die deinen Interessen ein besonderes Gewicht verleiht. Nicht ausreichend ist z.B. das Bestreiten der Forderung („Ich habe keinen Vertrag abgeschlossen“) oder die Mitteilung, dass die Leistung des Gläubigers fehlerhaft war oder nicht erfolgt ist.

Das Widerspruchsrecht greift allerdings nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO nicht, wenn die Verarbeitung der Daten der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. In den im Rahmen von Inkassovorgängen typischen Fallkonstellationen (Einziehung von offenen Forderungen) wird dein Widerspruch gegen unsere Datenverarbeitung daher letztlich ins Leere gehen und es kommt zu keiner Datenlöschung. Wie sonst sollte es auch möglich sein, Forderungen einzuziehen, wenn die Verarbeitung der Information dazu verhindert werden könnte.

Bonität & Einmeldungen
Warum hat PAIR Finance eine Bonitätsauskunft über mich eingeholt?

PAIR Finance darf grundsätzlich Bonitätsdaten bei Wirtschaftsauskunfteien auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe f) DSGVO abfragen, wenn ein berechtigtes Interesse an dieser Datenerhebung vorliegt. Ein solches Interesse ist von unserer Seite z. B. dann zu bejahen, wenn eine Entscheidung über die Einleitung von weiteren Maßnahmen mit einem finanziellen Ausfallrisiko – auch in Bezug auf die weiteren entstehenden Kosten, die durch Einleitung gerichtlicher Maßnahmen entstehen würden – verbunden ist.

Weiter informieren Auskunfteien auch über aktuelle Adressdaten. PAIR Finance recherchiert, wenn nötig, daher gegebenenfalls auch Adressdaten bei Auskunfteien oder Adressdienstleister, da diese Informationen zu einem Bruchteil der Kosten einer Einwohnermeldeamtsanfrage erteilen – dieses Vorgehen ist bereits aus dem Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht zu berücksichtigen, da die Kosten einer Adressermittlung von dem/der Schuldner*in zu erstatten sind.

Meldet PAIR Finance meinen Schuldenfall bei einer Aukunftei?

Die sogenannte Einmeldung von unbezahlten Forderungen bei einer Wirtschaftsauskunftei, wie die Schufa Holding AG, ist unter den Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO i.V.m. den näheren Vorgaben zur Einmeldung aus dem BDSG möglich. Dies ist zum Beispiel dann erlaubt, wenn die Forderung von dir anerkannt wird, sie etwa im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens tituliert wurde oder wenn bei einem laufenden Vertrag die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückständen vorlagen. Zudem ist eine Einmeldung dann möglich, wenn die Forderung trotz Fälligkeit nicht bezahlt worden ist, und wenn der/die Schuldner*in nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt, der/die Schuldner*in zuvor, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet worden ist und der/die Schuldner*in die Forderung nicht bestritten hat.

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Bitte denke daran, dein Aktenzeichen zu nennen. i
Schreibe eine E-Mail an:
kundenservice@pairfinance.de
Rufe uns an (Mo.–Fr.: 09–18 Uhr):
+49 30 340 602 950

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  • Forderungsüberprüfung
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