Wie läuft ein Inkassoprozess ab?

Der Ablauf eines Inkassoprozesses.

Das Unternehmen, bei dem du eine offene Forderung hast, hat PAIR Finance zur Wahrung seiner Interessen und zur Vereinbarung einer Zahlungslösung für die offene Forderung im außergerichtlichen, gerichtlichen und nachgerichtlichen Verfahren beauftragt. Wir sind bestrebt, im außergerichtlichen Verfahren mit dir eine passende Zahlungslösung zu finden. Ebenfalls wollen wir die Kosten des Prozesses für dich so gering wie möglich halten. Hierzu solltest du immer, auch bei Einwänden von deiner Seite, den Kontakt zu uns per Mail oder Telefon suchen. Dies ermöglicht dir und uns, Fragen schnellstmöglich zu klären, bevor weitere Kosten z.B. für Gerichtsaufwendungen entstehen.

Das gerichtliche Mahnverfahren.

Sollten wir trotz aller Bemühungen nicht zu einer gemeinsamen Lösung im außergerichtlichen Verfahren gefunden haben, folgt das gerichtliche Mahnverfahren. Hierbei beantragt PAIR Finance bei dem zuständigen Mahngericht den Erlass eines Mahnbescheids gegen den Schuldner. Dieser wird daraufhin postalisch vom Gericht zugestellt. Hierfür fallen Gerichtsgebühren von i.d.R. €32, sowie zusätzliche, gesetzlich festgesetzte Kosten für unsere Bearbeitung an. Der Schuldner oder die Schuldnerin hat nun zwei Wochen Zeit, einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu erheben. Sollte der Widerspruch ohne sachliche Gründe erhoben werden, kann dies die Kosten wegen des anschließenden Rechtsstreites im weiteren Verlauf deutlich erhöhen. Der Schuldner kann allerdings auch innerhalb dieser zwei Wochen die offene Forderung vollständig begleichen, und damit das Verfahren beenden. Falls nach zwei Wochen weder eine vollständige Zahlung erfolgt, noch ein Widerspruch eingelegt worden ist, wird auf weiteren Antrag ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Dieser bildet die Grundlage für die Zwangsvollstreckung.

Das nachgerichtliche Verfahren.

Der Vollstreckungsbescheid ermöglicht dem Gläubiger die Beauftragung des Gerichtsvollziehers. Dieser wird zunächst eine Vermögensauskunft vom Schuldner einholen, in welcher der Schuldner alle ihm gehörenden Vermögensgegenstände sowie zustehende Zahlungen, wie Lohn- und Gehaltsansprüche anzugeben hat. Hierdurch erlangt der Gerichtsvollzieher Zugriff auf Lohn- und Gehaltszahlungen sowie vorhandene Bankkonten des Schuldners und kann diese pfänden. Darüber hinaus kann der Gerichtsvollzieher auch das bewegliche Vermögen pfänden, um damit die Schuld zu begleichen. Sollte zu diesem Zeitpunkt kein Vermögen bestehen, das eine Begleichung des offenen Betrags ermöglicht, hat der Gläubiger für insgesamt 30 Jahre die Möglichkeit, erneut Vollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Schuldners zu beantragen und durchzuführen. Diese weiteren Maßnahmen durch Gerichte und Gerichtsvollzieher sind mit erheblichen Mehrkosten verbunden, die alle vom Schuldner erstattet werden müssen. Lass es nicht so weit kommen.

Kostenentwicklung im gesamten Mahn- & Inkassoverfahren

Durch eine verspätete Zahlung entstehen Unternehmen verschiedene Kosten. Gemäß § 286 Abs. 1 BGB hat der Gläubiger der Rechnung einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm durch den Zahlungsverzug entstanden ist. Dazu zählen auch Kosten die z.B. durch die Beauftragung von spezialisierten Partner*innen wie Anwält*innen oder Inkassogesellschaften entstehen. In Deutschland gibt es ein Gesetz, dass die Kosten in solchen Situationen regelt, dass Rechtsdienstleistungsgesetz. Im § 4 Abs. 5 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) in Kombination mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz werden die maximalen Kosten geregelt.
Auch wenn PAIR Finance durch optimierte Prozesse und eine für den Schuldner möglichst effiziente Kommunikation die Kosten so gering wie möglich hält, führt eine verzögerte Einigung im Prozess zu deutlich ansteigenden Kosten für den Schuldner.