Woher hat PAIR Finance meine Daten?
Wenn du von uns kontaktiert worden bist, dann haben wir als Inkassodienstleister von einem Unternehmen den Auftrag erhalten, mit dir zusammen eine Lösung für eine offene Zahlung zu finden, die du ursprünglich an dieses Unternehmen hättest leisten müssen, weil du mit diesem eine einen Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag abgeschlossen hast oder hattest.
Damit wir dich an die offene Forderung erinnern und eine einvernehmliche Rückzahlung ermöglichen können, müssen wir dich natürlich kontaktieren können. Daher darf und muss unser*e Mandant*in deine personenbezogenen Daten, wie etwa Namen und Anschrift, Grundlage und Höhe der Forderung, etc. an uns weitergeben. Nur mit diesen Daten ist es uns überhaupt möglich, an dich heranzutreten und die Forderung geltend zu machen.
Weiter kann es so sein, dass wir in Bezug auf eine Forderung nicht dir gegenüber, sondern gegenüber einer dritten Person vermitteln sollen und wir dich in diesem Zusammenhang kontaktieren. Dies kann der Fall sein, wenn du als Betreuer*in bestellt oder aufgrund deiner anwaltlichen Tätigkeit mandatiert wurdest. In diesen Fällen werden deine Kontaktdaten zur Forderungsakte als Korrespondenzadresse hinzugespeichert und du erhältst ebenfalls Informationen zur Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten nach Art. 13 bzw. 14 DS-GVO durch das Inkassounternehmen.
Welche Daten darf PAIR Finance verarbeiten?
PAIR Finance darf als registrierter Inkassodienstleister grundsätzlich all jene Daten verarbeiten, die erforderlich sind, um eine Forderung einzuziehen. Hierzu bedarf es regelmäßig Daten zur Person des Forderungsschuldners, also z.B. Name, Anschrift und Telefonnummer sowie zur beizutreibenden Forderung, also insbesondere Grund der Forderung, Höhe und Fälligkeit.
Weiter darf PAIR Finance aber auch selbst Informationen ermitteln, speichern und nutzen, wenn dies für die Bearbeitung des jeweiligen Falles notwendig ist. Dies umfasst insbesondere das Einholen von Bonitätsauskünften, die Ermittlung von Adressen und anderer zum Bewerten der Forderung erforderlicher Daten.
Warum verarbeitet PAIR Finance mein Daten ohne meine Einwilligung?
Es steht jedem Unternehmen frei, sich in Bezug auf eine – wenn auch nur vermeintliche – offene Forderung der Hilfe eines Rechtsanwalts oder eines Inkassounternehmens zu bedienen. In Fällen einer offenen, gegebenenfalls auch bestrittenen Forderung darf und muss ein Unternehmen personenbezogene Daten, insbesondere Namen und Anschrift, den Forderungsgrund, die Höhe und die Fälligkeit der Forderung, an PAIR Finance weitergeben. Denn nur mit diesen Daten ist es uns überhaupt möglich, mit dir in Kontakt zu treten und eine Lösung für eine offene Forderung anzubieten. Eine Einwilligung für die Datenweitergabe an einen Rechtsdienstleister ist nicht erforderlich. Die Tätigkeit von PAIR Finance ist datenschutzrechtlich durch die gesetzlichen Tatbestände der Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) und lit. f) DS-GVO (Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung, Datenverarbeitung aufgrund berechtigten Interesses des Gläubigers) erlaubt.
Ist PAIR Finance dazu verpflichtet, meine Daten zu löschen?
Du hast als sogenannte „betroffene Person“ ein Recht auf Löschung deiner personenbezogenen Daten aus Artikel 17 Abs. 1 DS-GVO unter den dort genannten Voraussetzungen. Dieses Recht wird von PAIR Finance, genauso wie die weiteren Rechte aus der DS-GVO, sehr ernst genommen. Wir haben daher Sperr- und Löschkonzept für sämtliche von uns verarbeiteten Daten entwickelt.
Der Gesetzgeber hat aber auch berücksichtigt, dass es für die Zwecke einer Geltendmachung von offenen Forderungen nicht in jedem Fall auf das Einverständnis des Gegenüber ankommen kann. Daher besteht ein Recht auf Löschung von Daten dann nicht, wenn ein Unternehmen deine Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen verarbeitet. Dies ergibt sich aus Artikel 17 Absatz 3 lit. e) DS-GVO. Personenbezogene Daten dürfen daher weiter gespeichert bleiben, solange noch offene Forderungen bestehen und im Rahmen der Inkassotätigkeit bearbeitet werden. Nach Einstellung des Inkassoverfahrens sind die Daten zur Erfüllung des Inkassoverfahrens nicht mehr erforderlich und wären prinzipiell nach Art. 17 Abs. 1 lit. a) zu löschen.
An die Stelle einer Löschung tritt jedoch eine eingeschränkte Verarbeitung, wenn gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen einer Löschung entgegenstehen (Art. 17 Abs. 3 lit. b) DS-GVO i.V.m. § 35 Abs. 3 BDSG). Personenbezogene Daten müssen natürlich auch aufgrund handels- oder steuerrechtlicher Vorschriften weiter aufbewahrt werden; dies erfolgt jedoch dann nur für diesen Zweck. Diese Fristen können unterschiedlich sein. Die Abgabenordnung (AO) bzw. das Handelsgesetzbuch (HGB) sehen Löschungsfristen von bis zu 10 Jahren vor.
Ich möchte Widerspruch gegen die Verarbeitung meiner Daten einlegen!
Die Ausübung des Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung von Daten auf Grundlage einer Interessensabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO setzt voraus, dass du gegenüber PAIR Finance konkrete Gründe geltend machst, die sich aus deiner besonderen Situation ergeben. Das bedeutet, dass du vortragen musst, dass und warum es sich in deinem besonderen Fall um eine atypische Konstellation handelt, die deinen Interessen ein besonders Gewicht verleiht. Nicht ausreichend ist z.B. das Bestreiten der Forderung („Ich habe keinen Vertrag abgeschlossen“) oder die Mitteilung, dass die Leistung des Gläubigers fehlerhaft war oder nicht erfolgt ist.
Das Widerspruchsrecht greift allerdings nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO nicht, wenn die Verarbeitung der Daten der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. In den im Rahmen von Inkassovorgängen typischen Fallkonstellationen (Beitreibung von offenen Forderungen) wird Ihr Widerspruch gegen unsere Datenverarbeitung daher letztlich ins Leere gehen. Wie sonst sollte es auch möglich sein, Forderungen einzuziehen, wenn die Verarbeitung der Information dazu verhindert werden könnte. Eigentlich logisch.
Warum hat PAIR Finance eine Bonitätsauskunft über mich eingeholt?
PAIR Finance darf grundsätzlich Bonitätsdaten bei Wirtschaftsauskunfteien auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO abfragen, wenn ein berechtigtes Interesse an dieser Datenerhebung vorliegt. Ein solches Interesse ist von unserer Seite z. B. dann zu bejahen, wenn eine Entscheidung über die Einleitung von weiteren Maßnahmen mit einem finanziellen Ausfallrisiko – auch in Bezug auf die entstehenden Beitreibungskosten – verbunden ist. Weiter informieren Auskunfteien auch über aktuelle Adressdaten. PAIR Finance recherchiert daher gegebenenfalls auch Adressdaten bei Auskunfteien, da diese Informationen zu einem Bruchteil der Kosten einer Einwohnermeldeanfrage erteilen – diese ist bereits aus dem Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht zu berücksichtigen.
Meldet PAIR Finance meinen Fall bei der SCHUFA?
Die Einmeldung von unbezahlten Forderungen in eine Wirtschaftsauskunftei, wie die Schufa Holding AG, ist unter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) möglich. Dies ist zum Beispiel dann erlaubt, wenn die Forderung von dir anerkannt wird, sie etwa im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens tituliert wurde oder wenn bei einem laufenden Vertrag die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückständen vorlagen. Ein weiterer häufiger Grund für die Meldung von Forderungen bei Auskunfteien ist auch, dass die Zahlung mindestens zweimal schriftlich angemahnt wurde, seit der ersten Mahnung mindestens vier Wochen vergangen sind, du auf die bevorstehende Meldung an eine Auskunftei hingewiesen wurdest und die Forderung nicht bestritten wurde.