Es gibt sie in jeder Branche und leider auch beim Forderungsmanagement und Inkasso: betrügerische Unternehmen, die unseriös agieren und mit falschen Schreiben Druck auf ahnungslose Kunden ausüben und sie zur Zahlung nötigen.
In letzter Zeit sind wieder einige solcher Fake-Inkassos durch die Medien und vor Gericht gegangen. Ein Beispiel, vor dem unter anderem die Verbraucherzentrale und der Bundesverband der deutschen Inkasso-Unternehmen (BDIU) warnen, ist die „Spare AG“, die erfundene Mahnungen verschickt. Die Empfänger sollen sich angeblich am Telefon bei einem Gewinnspiel angemeldet haben, allerdings ohne dafür zu bezahlen.
Diese Tipps können Ihnen helfen, falsche Inkasso-Forderungen zu entlarven:
- Ein Inkasso-Unternehmen muss im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein, um seine Tätigkeit durchführen zu dürfen. Inkasso ist eine Rechtsdienstleistung, die bei den ansässigen Kammergerichten registriert sein muss. Kunden können die Registrierung hier einsehen.
- Eine Mitgliedschaft beim BDIU weist ebenfalls auf eine gewissenhafte, ordnungsgemäße und redliche Inkasso-Berufsausübung hin, denn der Verband beaufsichtigt die Ausübung seiner ca. 560 Mitglieder und stellt verantwortungsvolles Handeln sicher. Die Liste der Mitglieder kann hier eingesehen werden.
- Seriöse Inkasso-Unternehmen nennen im Anschreiben klar und deutlich den Namen des Auftraggebers, den Grund für das Schreiben, sowie Gegenstand und Datum der offenen Forderung. Ebenfalls sind für den Schuldner Aktenzeichen und Kontaktmöglichkeiten klar sichtbar. Es gilt zu beachten, dass ein solches Anschreiben auch per E-Mail oder die Kontaktaufnahme per SMS erfolgen kann.
- Überweisungen auf Konten im Ausland (leicht an den ersten Buchstaben der IBAN Nummer zu erkennen) sind ungewöhnlich und sollten Kunden stutzig machen. Was jedoch mittlerweile von digitalen Inkasso-Unternehmen angeboten wird, ist die Begleichung der Forderung per digitalem Link mithilfe einer eigenen Bezahlseite oder einem Schuldnerportal. Das dient als Service für den säumigen Zahler, um schnell, komfortabel und ohne Medienbruch die offene Rechnung begleichen zu können. Natürlich sollte auch hier die offene Forderung vor dem Bezahlen geprüft werden.
- Inkassounternehmen sind Rechtsdienstleister und unterliegen dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG). Ihre Leistungen dürfen sie nur im Rahmen des RVG abrechnen. Die Gebühren sind klar gesetzlich geregelt. Völlig überhöhte Inkassokosten deuten auf Unseriösität hin.
- Haben Sie eine Inkasso-Forderung bekommen und sind sich unsicher, können Sie Rat beim Bundesverband deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) oder bei der Verbraucherzentrale einholen.
PAIR Finance verfolgt einen respektvollen Umgang mit allen säumigen Kunden. Bei Rückfragen bezüglich offener Forderungen ist der PAIR Finance Kundenservice sowohl telefonisch unter +49 (0) 30340602 950 als auch per Mail kundenservice@pairfinance.de verfügbar.
Des Weiteren können offene Forderungen bequem online beglichen werden, entweder über einen Link im Schreiben oder direkt über die Bezahlseite www.inkassomitherz.de
PAIR Finance ist eingetragenes Mitglied im BDIU, sowie im Rechtsdienstleistungsregister und erhebt Forderungen nur im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
Hierzu auch ein aktueller Artikel aus der Berliner Zeitung.