Seriöses Inkasso oder Betrug? So lassen sich falsche Forderungen und Inkasso-Fakes entlarven

Seriöses Inkasso oder Betrug? So lassen sich falsche Forderungen und Inkasso-Fakes entlarven

Es gibt sie in jeder Branche und leider auch beim Forderungsmanagement und Inkasso: betrügerische und fake Unternehmen, die unseriös agieren und mit falschen Schreiben Druck auf ahnungslose Verbraucher*innen ausüben und sie zur Zahlung nötigen.

Bereits seit Jahren gehen einige solcher Fake-Inkassos durch die Medien und sogar vor Gericht.Länderspezifische Inkassoverbände, wie in Deutschland derBundesverband der deutschen Inkasso-Unternehmen (BDIU), warnen regelmäßig vor Inkasso-Fakes. Der BDIU beispielsweise veröffentlicht eine Liste mit bekannten Absendern, die meist einen Betrag von mehreren hundert Euro fordern, der auf ein betrügerisches Bankkonto überwiesen werden soll. 

Diese Tipps können  helfen, falsche bzw. fake Inkasso-Forderungen zu entlarven:

  • Registrierungspflicht für Inkasso-Unternehmen: Ein Inkasso-Unternehmen muss im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein, um seine Tätigkeit durchführen zu dürfen. Inkasso ist eine Rechtsdienstleistung, die bei den ansässigen Kammergerichten registriert sein muss. Verbraucher*innen können die Registrierung hier einsehen.
  • Mitgliedschaft in Inkassoverbänden als Qualitätsmerkmal: Eine Mitgliedschaft in Inkassoverbänden wie in Deutschland dem BDIU oder in Österreich dem IVÖ weist ebenfalls auf eine gewissenhafte, ordnungsgemäße und redliche Inkasso-Berufsausübung hin. Die länderspezifischen Verbände stellen jeweils Listen mit ihren Mitgliedern zur Verfügung. 
  • Transparente Inkasso-Schreiben: Seriöse Inkasso-Unternehmen nennen im Anschreiben klar und deutlich den Namen des Auftraggebers, den Grund für das Schreiben, sowie Gegenstand und Datum der offenen Forderung. Ebenfalls sindAktenzeichen und Kontaktmöglichkeiten klar sichtbar. Es gilt zu beachten, dass ein solches Anschreiben auch per E-Mail oder die Kontaktaufnahme per SMS und WhatsApp erfolgen kann.
  • Vorsicht bei Überweisungen ins Ausland: Überweisungen auf Konten im Ausland (leicht an den ersten Buchstaben der IBAN Nummer zu erkennen) sind ungewöhnlich und sollten Verbraucher*innen stutzig machen. Was jedoch mittlerweile von digitalen Inkasso-Unternehmen angeboten wird, ist die Begleichung der Forderung per digitalem Link mithilfe einer eigenen Bezahlseite oder einem Schuldnerportal. Das dient als Service für den säumigen Zahler, um schnell, komfortabel und ohne Medienbruch die offene Rechnung begleichen zu können. Natürlich sollte auch hier die offene Forderung vor dem Bezahlen geprüft werden.
  • Methoden von Fake Inkasso: Inkasso-Betrüger setzen häufig auf zeitlichen Druck, indem sie extrem kurze Zahlungsfristen setzen und sofortige Konsequenzen wie Gerichtsverfahren oder Zwangsvollstreckung androhen, um Panik auszulösen und unüberlegte Zahlungen zu erzwingen.
  • Identitätsdiebstahl oder Personenverwechslung: Manchmal werden falsche Inkasso-Forderungen aufgrund gestohlener Identitäten oder Verwechslungen gestellt. Daher sollten die angegebenen Daten wie Name, Adresse oder Vertragsdetails sorgfältig geprüft werden. Bei Zweifeln empfiehlt es sich, das Inkasso-Unternehmen zu kontaktieren und Belege anzufordern sowie die Verbraucherzentrale oder den BDIU zu kontaktieren. Weitere Infos dazu gibt es in unserem FAQ für Verbraucher*innen.
  • Gebührenregelung im Rahmen des RVG: Inkassounternehmen sind Rechtsdienstleister und unterliegen dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG). Ihre Leistungen dürfen sie nur im Rahmen des RVG abrechnen. Die Gebühren sind klar gesetzlich geregelt. Völlig überhöhte Inkassokosten deuten auf Unseriösität hin.

PAIR Finance verfolgt einen respektvollen Umgang mit allen säumigen Verbraucher*innen. Bei Rückfragen bezüglich offener Forderungen ist der PAIR Finance Kundenservice sowohl telefonisch unter +49 (0) 30340602 950 als auch per Mail kundenservice@pairfinance.de verfügbar.

Des Weiteren können offene Forderungen bequem online beglichen werden, entweder über einen Link im Schreiben oder direkt über die Bezahlseite https://payment.pairfinance.com/

PAIR Finance ist eingetragenes Mitglied im BDIU, sowie im Rechtsdienstleistungsregister und erhebt Forderungen nur im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

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